Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Schlup Peter
24.12.2025 VerboteVerstorbene Person: Schlup Peter
Heimatort: Rapperswil BE
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 17. November 1944
Todesdatum: 2. August 2025
Wohnhaft gewesen: Gurnigelweg 18, 3612 Steffisburg
Angaben zum Rechnungsruf: Über den Nachlass des aufgeführten Erblassers wurde die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.
Datum des Urteils: 26. November 2025
Verfügende Stelle: Regierungsstatthalteramt Thun Scheibenstrasse 3 3600 Thun
Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner des Erblassers werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderung zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind.
Publikation nach Art. 582 ZGB.
Frist: 1 Monat
Ablauf der Frist: 8. Februar 2026
Kontaktstellen: a) Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, für Forderungen, Bürgschafts- und Garantieansprüche gegenüber dem Erblasser b) Kanzlei5, Notarin Sandra Blum, Thunstrasse 12, Postfach 117, 3612 Steffisburg, für Guthaben des Erblassers
Bemerkungen:
Massaverwalter: Notar Thomas Winkler,
Notariat Thun AG, Bälliz 67, 3600 Thun
Wasserbauverband untere Gürbe und Müsche
Böschungspflege Gürbetal
Im Winter/Frühjahr 2026 wird der Wasserbauverband untere Gürbe und Müsche (WGM) in folgenden Bereichen Pflegearbeiten durchführen:
– Gürbe; Pflegeabschnitt Rümligen, Zihlbrücke Mühlethurnen – Gürbebrücke Kaufdorf, rechtsufrig
– Gürbe; Pflegeabschnitt Toffen-Thalgut, Erlenbrücke (südlich von Toffen) – Toffenholzbrücke, linksufrig
– Gürbe; Pflegeabschnitt Selhofen-Belpmoos, Hühnerhubelbrücke – Einmündung Aare, rechtsufrig
– Müsche: Pflegeabschnitt Kirchdorf, Betonstrasse Lohnstorf – Kantonsstrasse Kirchenthurnen, rechts- und linksufrig
Die Arbeiten beinhalten ein Gefahrenpotenzial für Personen, die sich im Bereich der Arbeiten aufhalten. Wir ersuchen die Bevölkerung, den Anweisungen der Ausführenden Folge zu leisten.
Der Zeitpunkt der Ausführung ist witterungsabhängig und kann im Voraus nicht genau festgelegt werden.
Besten Dank für das Verständnis.
