Seftigen

www.seftigen.ch

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

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Baupublikation Seftigen

Gesuchsteller: Berger-Fercher Markus, Hagi 4, 3662 Seftigen; Berger Regula, Parkweg 2, 3123 Belp. Projektverfasser: Bieri Alfred, Häsenen, 3116 Noflen BE. Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Ersetzen der Elektroheizung durch Luft/ Wasser-Wärmepumpe; Neubau Autounterstand. Standort / Parzelle: ...
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Baupublikation Seftigen

Gesuchsteller: Berger-Fercher Markus, Hagi 4, 3662 Seftigen; Berger Regula, Parkweg 2, 3123 Belp. Projektverfasser: Bieri Alfred, Häsenen, 3116 Noflen BE. Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Ersetzen der Elektroheizung durch Luft/ Wasser-Wärmepumpe; Neubau Autounterstand. Standort / Parzelle: ...
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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Baupublikation Seftigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Baupublikation Seftigen

Gesuchsteller: Fankhauser-Matter Andreas, Oberdorfstrasse 25, 3662 Seftigen. Projektverfasserin: Allotherm AG, Moosweg 19, 3645 Gwatt (Thun). Bauvorhaben: Erweiterung des Fernleitungsnetzes vom Wärmeverbund Seftigen. Standort / Parzellen: Zeughausstrasse, Grossenstein, Parzellen Nr. 410, 1219, ...
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Baupublikation Seftigen

Gesuchsteller: Fankhauser-Matter Andreas, Oberdorfstrasse 25, 3662 Seftigen. Projektverfasserin: Allotherm AG, Moosweg 19, 3645 Gwatt (Thun). Bauvorhaben: Erweiterung des Fernleitungsnetzes vom Wärmeverbund Seftigen. Standort / Parzellen: Zeughausstrasse, Grossenstein, Parzellen Nr. 410, 1219, ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten / Neujahr

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, 11.30 Uhr, bis Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten / Neujahr

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, 11.30 Uhr, bis Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.

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