In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.
Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, 11.30 Uhr, bis Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben von Montag, 23. Dezember 2024, 11.30 Uhr, bis Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Majorzwahlverfahren Präsident der Einwohnergemeinde und des Gemeinderates in einer Person (Personalunion). Simon Ryser, 1978, Geschäftsbereichsleiter, Gurnigelweg 3 (Forum Seftigen, neu); Stille Wahl gemäss Art. 51 Wahlreglement. Sein Sitz wird dem Forum Seftigen angerechnet.
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 liegt bis 20. Dezember in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www.seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.
Majorzwahlverfahren Präsident der Einwohnergemeinde und des Gemeinderates in einer Person (Personalunion). Simon Ryser, 1978, Geschäftsbereichsleiter, Gurnigelweg 3 (Forum Seftigen, neu); Stille Wahl gemäss Art. 51 Wahlreglement. Sein Sitz wird dem Forum Seftigen angerechnet.
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Montag, 2. Dezember, 19.30 Uhr, im Werkhof
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 liegt bis 20. Dezember in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www.seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.