Änderungen Personalreglement – Inkrafttreten
09.07.2026 SeftigenIn Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen die von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2026 beschlossenen Änderungen im Personalreglement keine Beschwerde erhoben wurde.
Die Änderungen im Reglement traten per 1. Juli 2026 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeinderat
