Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, Aula
Jetzt kann wieder von der Birnel-Aktion der Winterhilfe Schweiz profitiert werden!
Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2025 beschlossen, im Anhang 1 der Personalverordnung die Sitzungsgelder des Verwaltungsrates RegioBV Westamt zu ergänzen. Die Anpassung tritt rückwirkend per 1. Oktober 2025 in Kraft.
Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2025 beschlossen, die Gebühren der Jahresvignette pro Grüncontainer zu senken. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Aufhebung von Urnengräbern (Jahrgänge 1997–1999), Erdbestattungsgräbern (Jahrgänge 1996–1998) sowie Kindergräbern (Jahrgänge 1991–1997)
Aufhebung von Urnengräbern (Jahrgänge 1997–1999), Erdbestattungsgräbern (Jahrgänge 1996–1998) sowie Kindergräbern (Jahrgänge 1991–1997)
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Schuljahr 2025/2026 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen
Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.
Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.
Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.