Seftigen

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Ordentliche Gemeindeversammlung

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Ordentliche Gemeindeversammlung

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Schalter der Gemeindeverwaltung schliessen am Gründonnerstag, 17. April bereits um 16.00 Uhr und bleiben am Karfreitag sowie Ostermontag geschlossen.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Schalter der Gemeindeverwaltung schliessen am Gründonnerstag, 17. April bereits um 16.00 Uhr und bleiben am Karfreitag sowie Ostermontag geschlossen.

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Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

Der Gemeinderat hat am 17. März 2025 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.

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Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

Der Gemeinderat hat am 17. März 2025 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Schalter der Gemeindeverwaltung schliessen am Gründonnerstag, 17. April bereits um 16.00 Uhr und bleiben am Karfreitag sowie Ostermontag geschlossen.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Schalter der Gemeindeverwaltung schliessen am Gründonnerstag, 17. April bereits um 16.00 Uhr und bleiben am Karfreitag sowie Ostermontag geschlossen.

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Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

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Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Häckseldienst

Am Donnerstag, 20. März (bei schlechter Witterung eine Woche später), steht Ihnen der Häckseldienst zur Verfügung. Der Service ist aufgrund der Gebührenanpassung bis 15 Minuten gebührenfrei, ab der 16. Minute gebührenpflichtig gemäss Tarifübersicht. Das Material ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Korrektur Inkrafttretung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen von Gemeindekanalisationsleitungen

Vom 10. bis 28. März werden die Gemeindekanalisationsleitungen im westlichen Gemeindegebiet, südlich der BLS-Linie und einzelne Leitungen im Dorfzentrum (unter anderem Gebiete Stampfimatt, Kirchzelg, Hofacher, Büetli, Weid, Widerhub, Zweimättli, Hüsi, Gassacher, Gurzelemoos, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Hydranten- und Schieberkontrolle

Die Kontrolle der Hydranten und Schieber auf dem Gemeindegebiet Seftigen wird vom 18. Februar bis ca. 7. März durch die Firma Hinni AG, Biel-Benken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle müssen teilweise die privaten Grundstücke betreten werden. Wir bitten die Liegenschaftseigentümer, ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» ...
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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Personalreglement» keine Beschwerde erhoben wurde.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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Personalverordnung – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 die Personalverordnung beschlossen.

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