Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.
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Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Schuljahr 2025/2026 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen
Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.
Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.
Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.
Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.
Unterrichtsbeginn Schuljahr 2025/2026 Montag, 11. August
Unterrichtsbeginn Schuljahr 2025/2026 Montag, 11. August
Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 1. August, wird für das ganze Gemeindegebiet auf Donnerstag, 31. Juli, verschoben.
Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt» zur öffentlichen Auflage.
Die Gemeindeverwaltung ist während der Sommerferien mit reduzierten Öffnungszeiten für Sie da.
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 liegt bis 28. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www. seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.