Seftigen

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Private Schachtreinigungen

Am 29. und 30. September sowie 1. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen ...
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Private Schachtreinigungen

Am 29. und 30. September sowie 1. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen ...
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Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.

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Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.

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Teilrevision Gemeindeordnung – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen die von der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement trat am 1. Juli 2025 in Kraft. Es kann ...
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Teilrevision Gemeindeordnung – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen die von der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement trat am 1. Juli 2025 in Kraft. Es kann ...
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Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.

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Teilrevision Gemeindeordnung – Inkrafttreten

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Teilrevision Gemeindeordnung – Inkrafttreten

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.

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Schule Seftigen: Ferienpläne

Schuljahr 2025/2026 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen

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Schule Seftigen: Ferienpläne

Schuljahr 2025/2026 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen

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Aufhebung Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen

Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.

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Aufhebung Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Büros bleiben am Freitag, 29. August, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 1. September, sind wir zu den ordentlichen Bürozeiten gerne wieder für Sie da.

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Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

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Hundetaxe 2025

Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.

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Hundetaxe 2025

Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.

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Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 beschlossene «Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am ...
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In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 26. Mai 2025 beschlossene «Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am ...
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Aufhebung Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen

Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.

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Per 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.

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Schule Seftigen

Unterrichtsbeginn Schuljahr 2025/2026 Montag, 11. August

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Schule Seftigen

Unterrichtsbeginn Schuljahr 2025/2026 Montag, 11. August

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Schule Seftigen: Ferienpläne

Schuljahr 2025/2026 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen Sommerferien Freitagmittag, 4. Juli–10. August 2025 Herbstferien Samstag, 20. September–12. Oktober 2025 Novemberwochenende Freitag, 21.–24. November 2025 Weihnachtsferien Samstag, 20. Dezember ...
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Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt – Inkrafttreten

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Schule Seftigen

Unterrichtsbeginn Schuljahr 2025/2026 Montag, 11. August

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Verschiebung Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 1. August, wird für das ganze Gemeindegebiet auf Donnerstag, 31. Juli, verschoben.

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Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt»

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt» zur öffentlichen Auflage.

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Reduzierte Sommeröffnungszeiten

Die Gemeindeverwaltung ist während der Sommerferien mit reduzierten Öffnungszeiten für Sie da.

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Protokoll Gemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 liegt bis 28. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www. seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.

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