Kanton Bern

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Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Gemeinde Wattenwil legt, gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG), das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet ...
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Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Gemeinde Wattenwil legt, gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG), das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet ...
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Öffentliche Auflage Komplexwaldreservat «Hasliholz»

Gemeinde Thierachern Öffentliche Auflage Die Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf den Gemeinden Thun, Amsoldingen und Reutigen vom 3. Oktober bis 4. November folgende Akten öffentlich auf:

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Öffentliche Auflage Komplexwaldreservat «Hasliholz»

Gemeinde Thierachern Öffentliche Auflage Die Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf den Gemeinden Thun, Amsoldingen und Reutigen vom 3. Oktober bis 4. November folgende Akten öffentlich auf:

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Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Gemeinde Wattenwil legt, gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG), das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet ...
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Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Gemeinde Wattenwil legt, gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG), das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet ...
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Öffentliche Auflage Walderschliessung Chrishau

Öffentliche Auflage Gemeinde Fahrni Die Waldabteilung Voralpen, des Amtes für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern, legt gemäss Art. 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen VBWV vom 1. Januar 1998 auf der Gemeindeverwaltung Fahrni vom 19. September ...
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Öffentliche Auflage Walderschliessung Chrishau

Öffentliche Auflage Gemeinde Fahrni Die Waldabteilung Voralpen, des Amtes für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern, legt gemäss Art. 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen VBWV vom 1. Januar 1998 auf der Gemeindeverwaltung Fahrni vom 19. September ...
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Richtplan Kanton Bern: Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Richtplananpassungen 24

Mit den Richtplananpassungen 24 werden 17 Massnahmen angepasst und zwei Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Direktion für Inneres und Justiz im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung ...
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Richtplan Kanton Bern: Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Richtplananpassungen 24

Mit den Richtplananpassungen 24 werden 17 Massnahmen angepasst und zwei Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Direktion für Inneres und Justiz im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung ...
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Thun (Gwatt)

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

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Thun (Gwatt)

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

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Mitwirkungsverfahren

Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung

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Mitwirkungsverfahren

Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung

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Mitwirkungsverfahren

Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung

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Mitwirkungsverfahren

Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung

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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert.

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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert.

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Öffentliche Bekanntmachung

Mitwirkungsbericht Kantonsstrassen Die Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, hat das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i. V. m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit ...
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Öffentliche Bekanntmachung

Mitwirkungsbericht Kantonsstrassen Die Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, hat das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i. V. m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit ...
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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert. Montag 8.30–12.00 Uhr 13.30–16.30 Uhr Dienstag 8.30–12.00 Uhr geschlossen ...
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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert. Montag 8.30–12.00 Uhr 13.30–16.30 Uhr Dienstag 8.30–12.00 Uhr geschlossen ...
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Steffisburg

Konzessionsverfahren nach Art. 18 WNG

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Steffisburg

Konzessionsverfahren nach Art. 18 WNG

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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert.

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Kantonale Justiz und Verwaltung

Öffnungszeiten Sommerferien Die Bedienzeiten des Telefons und die Schalteröffnungszeiten des Regierungsstatthalteramtes Thun sind während der Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August reduziert.

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Regierungsstatthalteramt Thun

Reduzierte Öffnungszeiten Am Dienstag, 25. Juni, bleiben die Büros des Regierungsstatthalteramtes Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, wegen einer internen Weiterbildung geschlossen.

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Regierungsstatthalteramt Thun

Reduzierte Öffnungszeiten Am Dienstag, 25. Juni, bleiben die Büros des Regierungsstatthalteramtes Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, wegen einer internen Weiterbildung geschlossen.

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Steffisburg

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 11 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

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Steffisburg

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 11 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

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Thun

Neuerteilung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe. Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG) mit Nebenbewilligungen

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Thun

Neuerteilung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe. Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG) mit Nebenbewilligungen

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Thun

Neuerteilung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe. Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG) mit Nebenbewilligungen

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Thun

Neuerteilung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe. Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG) mit Nebenbewilligungen

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Komplexwaldreservat «Glütschbachtal»

Öffentliche Auflage Gemeinden: Thun, Amsoldingen und Reutigen.

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Komplexwaldreservat «Glütschbachtal»

Öffentliche Auflage Gemeinden: Thun, Amsoldingen und Reutigen.

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Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen mit gleichzeitigem Mitwirkungsverfahren

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes ...
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Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen mit gleichzeitigem Mitwirkungsverfahren

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes ...
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Öffentliche Bekanntmachung: Mitwirkungsbericht Kantonsstrassen

Die Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, hat das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i. V. m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt. Alle ...
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Öffentliche Bekanntmachung: Mitwirkungsbericht Kantonsstrassen

Die Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, hat das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i. V. m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt. Alle ...

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