Die Verwaltung bleibt an Pfingsten von Freitagmittag, 6. Juni bis Pfingstmontag, 9. Juni geschlossen.
Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 19. Mai 2025
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 13. Mai 2025 liegt vom 30. Mai bis 29. Juni in der Kirche und im KGH Uttigen auf.
Die Verwaltung bleibt an Auffahrt, Donnerstag, 29. Mai und Freitag, 30. Mai sowie an Pfingsten von Freitagmittag, 6. Juni bis Pfingstmontag, 9. Juni geschlossen.
Protokoll Kirchgemeindeversammlung Gemäss Art. 64 des Gemeindereglements vom 21. November 2019 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.
Reglement Wertberichtigungsfonds: Inkraftsetzung Bekanntmachung nach Art. 45 der Gemeindevorordnung des Kantons Bern:
Anpassung Personalverordnung Der Kirchgemeinderat Heimberg hat an seiner Sitzung vom 12. November 2024 eine teilweise Anpassung der Personalverordnung beschlossen (Art. 3, Art. 4.1 c, e und f; Art. 4.2). Die Anpassungen gelten per sofort. Der Kirchgemeinderat
Öffnungszeiten in der Verwaltung, Schlossberg 8, über Weihnachten/Neujahr Ab Dienstag, 24. Dezember 2024 bis Sonntag, 5. Januar 2025 bleiben unsere Büros geschlossen.
Öffnungszeiten in der Verwaltung, Schlossberg 8, über Weihnachten/Neujahr Ab Dienstag, 24. Dezember 2024 bis Sonntag, 5. Januar 2025 bleiben unsere Büros geschlossen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 21. November liegt vom 12. Dezember 2024 bis 11. Januar 2025 in der Kirche und im KGH Uttigen auf.
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024 Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November liegt vom 28. November bis 27. Dezember neu in der Kirche Sigriswil, Vikar-Kuhn-Weg 10, 3655 Sigriswil, während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Bekanntmachung gemäss Art. 45 a Gemeindeverordnung Kt. Bern
Tarife Benützungsgebühren Räumlichkeiten der Kirche und Kirchgemeindehaus Schönau der Reformierte Kirchgemeinde Thun-Stadt
Organisationsreglement; Teilrevision Der Kirchgemeinderat schlägt der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November eine Teilrevision des Organisationsreglements vor. Es geht im Wesentlichen um eine Reduktion des Kirchgemeinderates von sieben auf fünf Sitze (Art. 16.1; 23.2).