Ordentliche Gemeindeversammlung

  23.10.2025 Seftigen

Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:
1. Finanzplan 2025 – 2030; Kenntnisnahme
2. Budget 2026 und festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Genehmigung Einführung Schulsozial arbeit ab 1. August 2026; Beschlussfassung
4. Abschluss Verpflichtungskredit Sanierung der Elektroinstallationen in der Schulanlage mit Erneuerung der Aula-Beleuchtung; Kenntnisnahme
5. Abschluss Verpflichtungskredit Sanierung Flachdächer Schulstrasse 9 und 11, inkl. Einbau PV-Anlage im Dachbereich Richtung Pausenhalle; Kenntnisnahme
6. Abschluss Verpflichtungskredit Ersatz Transportfahrzeug Feuerwehr; Kenntnisnahme
7. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/politik abgerufen werden.

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.cheinsehbar.Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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