Öffentliche Auflage

  03.09.2026 Forst-Längenbühl

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Vorstand der Flurgenossenschaft Gurzelen legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Amtes für Landwirtschaft und Natur und gestützt auf Art. 23 und 30 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 16. Juni 1997 (VBWG) und Art. 32 und 51 der Verordnung über das Verfahren bei Bodenund Waldverbesserungen vom 5. November 1997 (VBWV) in der Zeit vom 31. August bis 30. September folgende Akten bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf.

Nähere Angaben siehe unter der Gemeinde Gurzelen.
Der Vorstand


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