Behörden- und Personalverordnung (BPV)
16.07.2026 Forst-LängenbühlIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Forst-Längenbühl am 10. Juni 2026 beschlossene 2. Teilrevision per 1. August 2026 in Kraft tritt.
Die entsprechende Verordnung ist unter www.3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat
