Baupublikation Thun
27.07.2023 Thun, Baupublikationen-Gesuchsteller: Simon Abbühl, Goldiwilstrasse 36a, 3600 Thun.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Goldiwilstrasse 36a, Parzelle Nr. 3610 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Zonenabstandes zur Landwirtschaftszone (Art. 14 + 21 BR 2002 Thun sowie Art. 25 + 39 BR 202X Thun).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. August 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengrupe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0438 eBau-Nr. 2023-1224
Thun, 24. Juli 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
