Grabaufhebungen Friedhof Kirchenthurnen

  10.08.2023 Burgistein

Die Ruhedauer für sämtliche Gräber (Ausnahme Familiengräber) auf dem Friedhof Kirchenthurnen beträgt mindestens 20 Jahre (Art. 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Thurnen). Für die Festlegung der Ruhedauer ist bei Erdbestattungsgräbern sowie Erdurnengräbern die erste Bestattung massgebend. Später beigesetzte Urnen verlängern die Ruhedauer nicht.

Hiermit wird in Anlehnung an Art. 27 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Thurnen 6 Monate im Voraus, die Aufhebung des Grabfeldes mit 44 Urnengräbern (Bestattungen in den Jahren 1986–2001) sowie der beiden Familiengräber Born, ab 27. November 2023 bekannt gemacht.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, frühestens 6 Wochen vor der Grabfeldräumung, das heisst ab 16. Oktober bis 24. November 2023, das Grabmal und den Grabschmuck auf ihre Kosten zu entfernen. Nach diesem Datum wird das Grabfeld auf Kosten der Einwohnergemeinde geräumt und die Grabmäler fachgerecht entsorgt.

Zu einer Gedenkfeier vor der Grabaufhebung bei der Kirche Kirchenthurnen am Samstag, 18. November um 11.00 Uhr, sind alle herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie um Verständnis für die bevorstehende Gräberfeldaufhebung.

Einwohnergemeinde Thurnen
Friedhof- und Bestattungswesen


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