Burgistein

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Hundetaxe 2025

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Polizei- und Tierhaltungsreglement sowie der Gebührenverordnung der Gemeinde Burgistein, ist die Taxe für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August älter als sechs Monate ist. Die Taxe beträgt für den ersten Hund Fr. ...
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Hundetaxe 2025

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Polizei- und Tierhaltungsreglement sowie der Gebührenverordnung der Gemeinde Burgistein, ist die Taxe für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August älter als sechs Monate ist. Die Taxe beträgt für den ersten Hund Fr. ...
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Revision Wasserversorgungsreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 genehmigte Änderung des Wasserversorgungsreglements nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ...
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Revision Wasserversorgungsreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 genehmigte Änderung des Wasserversorgungsreglements nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ...
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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: 3664 Burgistein

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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: 3664 Burgistein

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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni – Auflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 liegt vom 13. Juni bis 14. Juli in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auf der Homepage der Gemeinde (www.burgistein.ch)aufgeschaltet.

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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni – Auflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 liegt vom 13. Juni bis 14. Juli in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem ist es auf der Homepage der Gemeinde (www.burgistein.ch)aufgeschaltet.

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Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

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Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

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Kehrichtabfuhr / Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag, 29. Mai wird auf Freitag, 30. Mai verschoben.

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Kehrichtabfuhr / Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag, 29. Mai wird auf Freitag, 30. Mai verschoben.

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Baupublikation Burgistein

Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern. Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Thomas Werren, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen. Projektänderung: Bagatelländerung an der ...
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Baupublikation Burgistein

Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern. Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Thomas Werren, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen. Projektänderung: Bagatelländerung an der ...
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Ordentliche Gemeindeversammlung

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen» Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

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Ordentliche Gemeindeversammlung

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen» Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

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Papiersammlung

Die nächste Papiersammlung findet am Montag, 5. Mai im Sammelgebiet Weierboden und am Dienstag, 6. Mai im Sammelgebiet Burgiwil statt.

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Papiersammlung

Die nächste Papiersammlung findet am Montag, 5. Mai im Sammelgebiet Weierboden und am Dienstag, 6. Mai im Sammelgebiet Burgiwil statt.

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Verein Altersnetzwerk REGION GANTRISCH – Einladung zum Themenabend

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Verein Altersnetzwerk REGION GANTRISCH – Einladung zum Themenabend

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

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Schalteröffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag, 18. April und Ostermontag, 21. April geschlossen.

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Schalteröffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag, 18. April und Ostermontag, 21. April geschlossen.

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Teilrevision der Ortsplanung: Änderung Baureglement und Zonenplan Siedlung / Einzonung Parzelle 987 (Spittelmatte); Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 3. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz BauG mittels Verfügung vom 18. Februar 2025 genehmigt. Innert der 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Beschwerden eingegangen. ...
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Teilrevision der Ortsplanung: Änderung Baureglement und Zonenplan Siedlung / Einzonung Parzelle 987 (Spittelmatte); Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 3. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz BauG mittels Verfügung vom 18. Februar 2025 genehmigt. Innert der 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Beschwerden eingegangen. ...
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Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Montag, 24. März, 20.15 Uhr, Restaurant Camping, Burgistein

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Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Montag, 24. März, 20.15 Uhr, Restaurant Camping, Burgistein

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Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Montag, 24. März, 20.15 Uhr, Restaurant Camping, Burgistein

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Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Montag, 24. März, 20.15 Uhr, Restaurant Camping, Burgistein

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 – 2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 – 2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 – 2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 – 2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

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Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement und Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerräume) – Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus:

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Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement und Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerräume) – Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus:

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Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement und Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerräume) – Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus:

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Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement und Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerräume) – Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus:

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Neues Gemeinderatsmitglied per 1. April 2025 (Amtsperiode 2025 – 2028)

Die Urnenwahlen vom 24. November betreffend Besetzung der Gemeinderatssitze, wurden aufgrund von zu wenig Wahlvorschlägen nicht durchgeführt.

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Neues Gemeinderatsmitglied per 1. April 2025 (Amtsperiode 2025 – 2028)

Die Urnenwahlen vom 24. November betreffend Besetzung der Gemeinderatssitze, wurden aufgrund von zu wenig Wahlvorschlägen nicht durchgeführt.

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Fakultatives Referendum – Erhöhung Stellenetat Hauswartung Schulhäuser

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum gemäss Art. 5 bzw. 11 Abs. 2 Organisationsreglement unterliegt:

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Fakultatives Referendum – Erhöhung Stellenetat Hauswartung Schulhäuser

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum gemäss Art. 5 bzw. 11 Abs. 2 Organisationsreglement unterliegt:

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