Teilrevision der Ortsplanung: Änderung Baureglement und Zonenplan Siedlung / Einzonung Parzelle 987 (Spittelmatte); Genehmigung und Inkraftsetzung

  27.03.2025 Burgistein, Burgistein

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 3. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz BauG mittels Verfügung vom 18. Februar 2025 genehmigt. Innert der 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Beschwerden eingegangen. Somit tritt die Teilrevision der Ortsplanung per 1. April 2025 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern zur Einsichtnahme offen.

Burgistein, 24. März 2025
Der Gemeinderat


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