Revision Wasserversorgungsreglement – Inkrafttreten

  03.07.2025 Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 genehmigte Änderung des Wasserversorgungsreglements nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist.

Die Revision des Wasserversorgungsreglements tritt rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und ist online verfügbar unter: www.burgistein.ch.

Burgistein, 30. Juni 2025
Die Gemeindeverwaltung


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