Öffentliche Bekanntmachung

  03.08.2023 Sigriswil

Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Sigriswil am 17. Oktober 2022 beschlossene Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 15. Juni 2023 genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt, gestützt auf Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV).

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.

Sigriswil, 25. Juli 2023

Der Gemeinderat


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