Teilrevision Parkplatzverordnung per 1. Oktober 2023; Öffentliche Auflage und Inkraftsetzung

  24.08.2023 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. August 2023 eine Teilrevision der Parkplatzverordnung genehmigt.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Die revidierte Parkplatzverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2023 in Kraft.

Aktenauflage
Die Aktenauflage erfolgt vom 17. August bis 18. September bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen. Die Verordnung kann auch unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation, schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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