Öffentliche Bekanntmachung
31.08.2023 SigriswilRevision der Ortsplanung, Phase 2
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 21. Juni 2021 beschlossene Revision der Ortsplanung, Phase 2 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29. Juni 2023 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen: Im Zonenplan Siedlung Sigriswil, Endorf, Wiler, Gunten, Aeschlen, Tschingel, wurde der Perimeter der inzwischen genehmigten Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» (Parz. Sigriswil-Gbbl.-Nr. 1518, 5106 und 5109) anstatt der Wohnzone W2 der Festlegung «bestehende Überbauungsordnung» zugewiesen.
Die Revision der Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Sigriswil, 28. August 2023
Der Gemeinderat
