Baupublikation Thun
10.08.2023 Thun, Baupublikationen-Gesuchsteller: Astrid Käser und Alexander Tscheulin, Im Seewinkel 4, 3645 Gwatt und Hans Ulrich von Allmen-Blum, Im Seewinkel 2, 3645 Gwatt.
Projektverfasserin: langhard architekten ag, Gwattstrasse 95, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: im Seewinkel 2a, Parzelle Nr. 3903 / 3904 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: ZPP M, Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz des bestehenden Autounterstandes.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten der minimalen Hochwasserschutzkote (Art. 46 Abs. 2 BR Thun 2002 / Art. 87 BR Thun 202X). Unterschreiten Grünflächenziffer (Art. 42 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. September 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0436 eBau-Nr. 2023-12187
Thun, 7. August 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
