Öffentliche Planauflage

  17.08.2023 Oberhofen

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 9 «Hotel Elisabeth»
Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985, die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. August bis 18. September, in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf. Alle Unterlagen sind zudem elektronisch einsehbar auf der Website der Gemeinde (www.ober hofen.ch).

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberhofen, 9. August 2023

Der Gemeinderat


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