Öffentliche Planauflage
24.08.2023 BurgisteinGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Camping obere Elbschen»
(Einzonung Parkplatz)
Der Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. August bis 25. September, in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Burgistein, 15. August 2023
Der Gemeinderat
