Hundetaxe 2023

  10.08.2023 Uttigen

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern vom 27. März 2012 und der Verordnung über die Hundetaxe vom 1. Januar 2013, sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als 6 Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 60.– pro Hund und wird in Rechnung gestellt.

Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen seit 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Amicus) geführt werden.

Die Gemeindeverwaltung


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