Öffentliche Planauflage

  24.08.2023 Oberhofen

Teilrevision Ortsplanung: BMBV und Gewässerräume, Auflage der Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat von Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985, die Änderungen am Baureglement gegenüber der an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beschlossenen Fassung, mit folgenden Akten zur nachträglichen Auflage:
– Baureglement mit Änderung des Artikels Nr. 212 Abs. 2 Bst. b, c und f

Zur Einsichtnahme liegen folgende weitere Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht mit Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen in
Kapitel 5.5
– Zonenplan Gewässerraum vom Mai 2022
– Mitwirkungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. August bis 18. September, in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf. Alle Unterlagen sind zudem elektronisch einsehbar auf der Website der Gemeinde (www.ober hofen.ch).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den gekennzeichneten Änderungen des Baureglements möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Allfällige Einigungsverhandlungen finden in der KW 40 statt. Einsprechende werden gebeten, sich in diesem Zeitraum Termine freizuhalten.

Oberhofen, 9. August 2023

Der Gemeinderat


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