Stadt Thun; Rechtsetzung
21.09.2023 ThunVerordnung über kulturelle Kleinproduktionen (KKV) (SSG 552.02)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 663 vom 8. September 2023 die Revision der Verordnung über kulturelle Kleinproduktionen genehmigt. Diese tritt auf 1. Oktober 2023 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
