Stadt Thun; Rechtsetzung
28.09.2023 ThunVerordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (SSG 823.215.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 734 vom 20. September 2023 die Revision der Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas genehmigt. Diese wird auf 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
