Öffentliche Planauflage

  21.09.2023 Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung (UeO) «Flugplatzstrasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung (UeO) «Flugplatzstrasse» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen können während rund 40 Tagen, vom 15. September bis 27. Oktober, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Freitag, 27. Oktober, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.

Hinweis: Für allfällige Einspracheverhandlungen reservieren sich Einsprechende bitte den folgenden Termin: Montag, 20. November, nachmittags.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 81, pla nungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 11. September 2023
Der Gemeinderat


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