Teilrevision Ortsplanung Burgistein – öffentliche Planauflage

  12.10.2023 Burgistein

Der Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus
– Baureglement
– Zonenplan Landschaft
– Zonenplan Siedlung
– Zonenplan Gewässerraum
– Gefahrenkarte
– Erläuterungsbericht zur Ortsplanungsrevision
– Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 15. Dezember 2022 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 6. Oktober bis 6. November, in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Burgistein unter www.burgistein.ch/ de/aktuelles verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, einzureichen.

Burgistein, 29. September 2023
Der Gemeinderat


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