Öffentliche Mitwirkung überkommunaler Richtplan Energie
12.10.2023 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat der Stadt Thun und den Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf bringt, gestützt auf Artikel 58 des Baugesetztes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0), vom 23. Oktober bis 23. November zur öffentlichen Mitwirkung.
Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, ist die räumliche Energieplanung wichtiger denn je. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, neuen Erkenntnissen und neue energiepolitische Ziele wurde der behördenverbindliche überkommunale Richtplan Energie revidiert. Das Instrument behandelt die Energieversorgung und -nutzung aller Gebäude auf dem gesamten Gemeindegebiet der betreffenden Gemeinden. Der Richtplan setzt die Leitplanken für die künftige Deckung des Wärmeund des Elektrizitätsbedarfs und dient damit als wichtiges Instrument der räumlichen Energieplanung. Ziel des überkommunalen Richtplan Energie ist es, die Raumentwicklung und die Energienutzung besser aufeinander abzustimmen, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energieträger gezielt zu fördern.
Der überkommunale Richtplan Energie liegt vom 23. Oktober bis 23. November zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Unterlagen werden an der öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung vom 23. Oktober in der Aula Schönau in Steffisburg von 19.00 bis 21.00 Uhr vorgestellt.
Sämtliche Unterlagen können unter der Plattform E-Mitwirkung eingesehen, kommentiert und mit Anregungen ergänzt werden: Stadt Thun / E-Mitwirkung.
Ebenfalls liegen die Unterlagen in der Verwaltung der Stadt Thun und den Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf in ausgedruckter Form auf.
