Öffentliche Planauflage

  26.10.2023 Oberhofen, Oberhofen

Geringfügige Änderung des Baureglements in Art. 221 Abs. 1, Zone für öffentliche Nutzungen (ZOEN) 7 «Mehrzweckhalle»

Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. Oktober bis 20. November, in der Bauverwaltung Oberhofen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Oberhofen unter www.oberhofen. ch/aktuell verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Oberhofen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberhofen, 11. Oktober 2023

Der Gemeinderat


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