Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  26.10.2023 Oberhofen, Oberhofen

Fakultatives Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 9. Oktober 2023 in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 Bst. f des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Das ausgeglichene Budget 2024 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 3850 000.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 557 300.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 27. November 2023 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Delegiertenversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 16. Oktober 2023

Gemeindeverbandsrat Oberhofen


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