Beschlüsse des Stadtrates
02.11.2023 Thun, ThunDonnerstag, 26. Oktober 2023, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Teilrevision Abfallreglement vom 24. No vember 2011 (AFR; SSG 822.1). Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2024; Streichung von Artikel 8 «Veranstaltungen auf öffentlichem Grund»
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2023
beschliesst:
1. Die Teilrevision des Abfallreglements von Thun (AFR; SSG 822.1) wird genehmigt und auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Postulat P 08/2023 betreffend Teilnahme Landesausstellung NEXPO; Alice Kropf (SP), Fraktion SP, Valentin Borter (SVP), Fraktion FDP/Die Mitte, Fraktion Grüne vom 15. Juni 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
3. Wiederaufbau Passerelle Frutigenstrasse (Milchbrüggli); Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 635 000.– für die Projektierung und Realisierung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2023
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 635 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.077 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für Projektierung und Realisierung «Wiederaufbau Passerelle Frutigenstrasse».
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Schweizer Künstlerbörse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe der Stadt Thun von Fr. 135 000.– inkl. MwSt (Barbeitrag und Dienstleistungen/Gebührenverzicht der Stadt Thun) an die Schweizer Künstlerbörse für die Jahre 2024 bis 2027
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2023
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 135 000.– inkl. MwSt (Barbeitrag von Fr. 120 000.– sowie Dienstleistungen und Gebührenverzicht der Stadt Thun mit einem Kostendach von maximal Fr. 15 000.–) als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen für die Jahre 2024 bis 2027.
2. Die Erhöhung um Fr. 10 000.– steht unter dem Vorbehalt, dass auch der Kanton seine bisherige Unterstützung um Fr. 25 000.– erhöht.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Ordnungs- und Verkehrsdienst Innenstadt Thun 2024 bis 2028. Kreditbewilligung und Genehmigung der Vereinbarung; Bewilligung einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe von Fr. 190 000.– inkl. MwSt für den Ordnungs- und Verkehrsdienst Innenstadt Thun 2024 bis 2028 und Genehmigung der Vereinbarung mit der Berner Hunde Security GmbH
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 40 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. September 2023
beschliesst:
1. Bewilligung einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe von Fr. 190 000.– inkl. MwSt zulasten der Erfolgsrechnung (Produktegruppe 4.2, Öffentliche Sicherheit und Produktegruppe 4.4, Spezialfinanzierungen Parkinggebühren) für die Weiterführung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Innenstadt für die Jahre 2024 bis 2028.
2. Die Vereinbarung Ordnungs- und Verkehrsdienst Innenstadt zwischen der Berner Hunde Security GmbH und der Stadt Thun wird genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Fragestunde F 22/2023 betreffend Regionale Schwimmhalle im Sportzentrum Heimberg; Peter Aegerter, SVP, vom 23. Oktober 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
7. Fragestunde F 23/2023 betreffend Bundesasylzentrum Thun; Valentin Borter und Philipp Deriaz (SVP-Fraktion) vom 24. Oktober 2023; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
8. Fragestunde F 24/2023 betreffend Umsetzung der Motion M 02/2022; Valentin Borter und Mathias Berger (Fraktion SVP) und Mark van Wijk (Fraktion FDP.Die Liberalen/Die Mitte) vom 24. Oktober 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 25/2023 betreffend OL Einschränkungen im Strättligwald; Fraktion FDP/Die Mitte vom 24. Oktober 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 die Geschäfte 1 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 litera a unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
