Gemeindeversammlung
23.11.2023 Buchholterberg, BuchholterbergMittwoch, 29. November 2023, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand
Traktanden:
1. Budget 2024; Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2023–2028; Kenntnisnahme
3. Ersatzwahl Gemeinderat; Wahl eines Gemeinderatsmitgliedes
4. Informationen aus dem Gemeinderat
5. Verschiedenes
Auflagen
Das Budget sowie der Finanzplan liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge zur Ersatzwahl werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 13. Dezember 2023 bis 13. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Die Gemeindeverwaltung
