Öffentliche Planauflage
09.11.2023 Thierachern, ThierachernZonenplanänderung Parzelle Nr. 104 (Niesenstrasse 51), Änderung
Überbauungsordnung «Niesenstrasse»
Der Gemeinderat von Thierachern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. November bis 11. Dezember, in der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf und sind unter www.thierachern.ch/aktuell/publikationen online einsehbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Thierachern schriftlich und begründet Einsprache oder Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 11. Januar 2024 statt.
Thierachern, 31. Oktober 2023
Der Gemeinderat
