Burgergemeinde Thierachern

  30.11.2023 Thierachern, Thierachern

Neuaufnahmen in das burgerliche Nutzungsrecht
Burgerinnen und Burger von Thierachern bis Jahrgang 1998, mit Niederlassungsbewilligung in Thierachern, können ab 1. Januar 2024 in das Nutzungsrecht aufgenommen werden.

Anmeldungen sind schriftlich bis 5. Dezember 2023 an die Burgergemeinde zu richten, z.H. Franz Wenger, Hubel 101, 3634 Thierachern.

Der Burgerrat


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