Burgergemeindeversammlung
16.11.2023 Oberhofen, OberhofenFreitag, 24. November 2023, 19.30 Uhr, Restaurant Rebleuten
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 22. Mai 2023;
Genehmigung
2. Budget 2024; Genehmigung
3. Finanzplan 2023–2028; zur Kenntnis
4. Wahlen
a) infolge Demission ist ein Burgerrat, eine Burgerrätin zu wählen
b) infolge Amtszeitbeschränkung ist eine Revisionsstelle zu wählen. Die ROD Treuhand AG ist wieder wählbar
5. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung liegt bei der Burgerschreiberei vom 19. Oktober bis 22. November öffentlich auf. Telefonische Anmeldung unter 079 271 66 83 ist erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.
Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.burgerge meinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Versammlung sind alle Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Der Burgerrat
