Beschlüsse des Stadtrates
21.12.2023 Thun, ThunFreitag, 15. Dezember, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Kadettenkommission; Wahl von Patrick Teutschmann anstelle des zurücktretenden Manfred Locher (Fraktion GLP/EVP/EDU) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 22. November 2023,
beschliesst:
1. Von der Demission von Manfred Locher per 31. Dezember 2023 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Manfred Locher wird Patrick Teutschmann, geb. 1969, von Grindelwald BE, Schulleiter Bäuertschulen Frutigen, wohnhaft Weidenweg 6, 3608 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt, und zwar ab 1. Januar 2024 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer. 3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt
2. Postulat P 11/2023 betreffend Förderung Frauensport; Alice Kropf (SP), SP-Fraktion, Fraktion Grüne, Fraktion GLP/EVP/EDU, Sandro Badertscher (Parteilos) vom 6. Juli 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
3. Interpellation I 06/2023 betreffend Transparenz bei der Vergabe von externen Aufträgen der Stadtverwaltung Thun bei Projekten (Drittaufträge); Mark van Wijk (FDP), Fraktion FDP/Die Mitte, Valentin Borter (SVP) vom 6. Juli 2023; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
4. Fragestunde F 30/2023 betreffend Mehrwertabschöpfung Stadt Thun; Matthias Zellweger (Parteilos) vom 21. November 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
5. Fragestunde F 31/2023 betreffend wie hat sich die Vergabe von externen Aufträgen entwickelt; Marc Fritschi (Parteilos) vom 12. Dezember 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
6. Fragestunde F 32/2023 betreffend Förderung Frauensport; Thomas Bieri und Valentin Borter (SVP) vom 12. Dezember 2023; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 18. Dezember 2023
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
