Stadt Thun; Rechtsetzung
07.12.2023 Thun, ThunVerordnung über den Fachausschuss Bauund Aussenraumgestaltung (SSG 72.16)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 925 vom 1. Dezember 2023 die Revision der Verordnung über den Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung genehmigt. Diese wird auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
