Verkehrsmassnahmen

  14.12.2023 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01), Art. 44 Abs.1 Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 107 Abs.1 Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) sowie das Parkplatzreglement vom 1. Juni 2023 und die Parkplatzverordnung vom 28. November 2023, die folgende Verkehrsanordnung:

Einführung Parkplatzbewirtschaftung (Parkieren gegen Gebühr) per 1. Januar 2024
– mittels Erhebung von Gebühren (Parkuhren, digitale Parklösungen/Apps)
– täglich, auch sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr
– für die Parkplätze Schützenhaus, Tennisplatz, Stutz und Schwändiwald
– Signalisationen: Parkieren gegen Gebühr (SSV 4.20)

Diese Verfügung tritt nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Heiligenschwendi, 4. Dezember 2023

Der Gemeinderat


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