Fakultatives Finanzreferendum

  01.02.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat in Anwendung von Art. 25 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat stimmt dem Heizungsersatz mit einer Erdwärmepumpe im Wohn- und Geschäftshaus Post, Schwendi 331A, Heiligenschwendi, zu. Der Wertquoten-Anteil der Gemeinde beträgt 56,572%, was einen Investitionsanteil von Fr. 85 163.50 ergibt. Die Arbeiten sind der Firma Frutiger & Zbinden mit Kostendach zu vergeben.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten, d.h. 27 Stimmberechtigte, können bis zur Referendumsfrist vom 4. März 2024 die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen (Einreichung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi). Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Heiligenschwendi in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 29. Januar 2024

Der Gemeindrat


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