Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen
01.02.2024 Kanton Bern, Kanton BernDie kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Toffen – Uetendorf. Gemeinde: Uetendorf, Seftigen. Vorhaben: 410.10525 / Neubau Radstreifen Seftigen – Uetendorf. Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen. Gemeindeverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Die Mitwirkungsunterlagen sind unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planaufla gen-tiefbauamt «Neubau Radstreifen Seftigen – Uetendorf» abrufbar und können auf den beiden Gemeindeverwaltungen während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Auflagedauer: 1. Februar – 1. März.
Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.
Gwatt, 24. Januar 2024
Tiefbauamt