Stadt Thun; Rechtsetzung
11.01.2024 Thun, ThunOrganisationsverordnung (OVO SSG 101.11), Finanzverordnung (FVO SSG
620.01) und Verordnung Interne Revision (VIR SSG 622.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 747 vom 18. Oktober 2023 folgende Revisionen genehmigt und auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt:
– Organisationsverordnung
– Finanzverordnung
Mit gleichnamigem Beschluss wurde zudem die Verordnung Interne Revision per 31. Dezember 2023 aufgehoben.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat