Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen mit gleichzeitigem Mitwirkungsverfahren

  18.01.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt, gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG), den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Kantonsstrasse Nr.: 1104, Thun – Blumenstein.

Gemeinde: Thierachern.

Vorhaben: 410.20275 / Sanierung Strasse «im Cheer» Thierachern.

Beanspruchte Ausnahmen: Keine.

Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern.
Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt eingesehen werden. «Sanierung Strasse im Cheer, Thierachern»

Auflagedauer:
22. Januar – 20. Februar 2024.

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
– Rote Holzpfähle, Nägel oder Farbpunkte (Neuer Strassenrand / Gehwegrand)
– Profillatten im Bereich der neuen Mauern mit Holzwänden. (OK Latten = OK Holzwände)

Gwatt, 5. Januar 2024
Tiefbauamt


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