Stadt Thun; Rechtsetzung
18.01.2024 Thun, ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Bootsplatzverordnung (BPV; SSG 767.22)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 1003 vom 20. Dezember 2023 die Revision der Bootsplatzverordnung genehmigt und auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
