Genehmigung/Inkraftsetzung von Erlassen

  22.02.2024 Thierachern, Thierachern

Der Gemeinderat hat am 12. Februar 2024 die Verordnung über die Fonds zweckbestimmter Zuwendung Dritter genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2024.

Der Erlass kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Die Inkraftsetzung von Erlassen wird gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 15. Februar 2024

Die Gemeindeverwaltung


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