Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 9 «Hotel Elisabeth» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  15.02.2024 Oberhofen, Oberhofen

Genehmigung und Inkraftsetzung / Bekanntmachung nach Art. 110 BauV und Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 11. Oktober 2023 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Hotel Elisabeth», in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, am 3. Januar 2024 genehmigt.

Gegen diese Genehmigung wurde das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die Änderung der Überbauungsordnung tritt per Datum der Genehmigung (3. Januar 2024) in Kraft.

Oberhofen, 15. Februar 2024

Der Gemeinderat


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