Öffentliche Bekanntmachung
22.02.2024 Thierachern, ThierachernZonenplanänderung Parzelle Nr. 104 (Niesenstrasse 51), Änderung Überbauungsordnung «Niesenstrasse» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Thierachern hat vorerwähnte geringfügige Zonenplanänderung am 12. Februar 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden.
Thierachern, 13. Februar 2024
Der Gemeinderat