Beschlüsse des Stadtrates
28.03.2024 Thun, ThunDonnerstag, 21. März 2024, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Budget- und Rechnungskommission (BRK); Ersatzwahl für die zurückgetretene Susanne Gygax-Wymann (EVP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun,
beschliesst:
In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Susanne Gygax (Vertreterin SAKO Si+So) per sofort gewählt: Simon Badertscher (Fraktion GLP/EVP/EDU).
2. Schulkommission; Wahl von Christian Urban Schilling anstelle des zurückgetretenen Mathias Hirt
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung sowie auf Artikel 17 Absatz 1 Bildungsreglement und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. Februar 2024,
beschliesst:
1. Von der Demission von Mathias Hirt per 31. Dezember 2023 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Mathias Hirt wird Christian Urban Schilling, geb. 1974, von Luzern und Bleiken SG, Bauingenieur, wohnhaft Hubelmatt 7, 3624 Goldiwil, als Mitglied in die Schulkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts 2023 des Datenschutzbeauftragten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 28. Februar 2024,
beschliesst:
Der Tätigkeitsbericht 2023 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.
4. Arealentwicklung «Neue Freistatt»; Genehmigung der Heimfallentschädigung in der Höhe von 3.32 Mio. Franken, Bewilligung einer Anlage ins Finanzvermögen in der Höhe von 2.86 Mio. Franken für die Rückbaukosten, Genehmigung der Abgabe des Areals im Baurecht an die Gemeinnützige Bau- und Wohngenossenschaft Freistatt und die Städtische Pensionskasse Thun, Überführung einer Teilfläche von 663 m2 ab Parzelle Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 357 (Lindenplatz) im Wert von 132’600 Franken vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung) sowie Bewilligung eines Verpflichtungskredites zulasten der Investitionsrechnung in der Höhe von 400’000 Franken für die Projektierung und die Realisierung des Lindenplatzes. Genehmigung der Abstimmungsbotschaft
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 14. Februar 2024,
beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera c (i. V. m. Art. 100 Abs. 2 lit. e GV) und e der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 21. März 2024, beschliessen: 1. Die Arealentwicklung Freistatt wird mit folgenden Teilbeschlüssen genehmigt:
a) Heimfallentschädigung oder entsprechende Abgeltung zugunsten der Gemeinnützigen Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt Thun in der Höhe von 3.32 Mio. Franken.
b) Bewilligung einer Anlage ins Finanzvermögen in der Höhe von 2.86 Mio. Franken für die Rückbaukosten.
c) Abgabe einer Fläche von ca. 15’505 m2 im Baurecht an die Gemeinnützige Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt Thun zu einem jährlichen Baurechtszins von 228’000 Franken.
d) Abgabe einer Fläche von ca. 8255 m2 im Baurecht an die Städtische Pensionskasse Thun zu einem jährlichen Baurechtszins von mindestens 192’000 Franken.
e) Überführung einer Teilfläche von 663 m2 ab Parzelle Thun 1 (Thun)- Gbbl. Nr. 357 (Lindenplatz) im Wert von 132’600 Franken vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Widmung).
f) Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von 400’000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.077 (Bilanzkonto Nr. 140.01.01) für die Projektierung und die Realisierung des Lindenplatzes.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Dieser Auftrag umfasst die Vollmacht, die definitiven Verträge mit geringfügigen Anpassungen, welche sich zum Beispiel aus der definitiven Vermessung oder der definitiven Etappierungsplanung ergeben, abzuschliessen.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Gemeindeinitiative «Sichere Velorouten für Thun» (Thuner Velo-Initiative); Gesuch des Gemeinderates um eine Verlängerung der 9-monatigen Behandlungsfrist gemäss Artikel 25 Absatz 1 Stadtverfassung um zwei Monate (Art. 25 Abs. 3 StV). Rückzug des Geschäftes durch den Gemeinderat und Wiedervorlage des Geschäftes mit zusätzlichen Informationen an der nächsten Stadtratssitzung vom 2. Mai 2024
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 Stadtverfassung
beschliesst:
Die Fristverlängerung wird abgelehnt.
6. Gemeindeinitiative «Sichere Velorouten für Thun» (Thuner Velo-Initiative); Behandlung auf Antrag des Stadtrats
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 25 Stadtverfassung
beschliesst:
1. Die Gemeindeinitiative «Sichere Velorouten für Thun (Thuner Velo-Initiative)» wird angenommen und somit wird Artikel 8 Absatz 3 (neu) des Reglements über eine nachhaltige städtische Mobilität genehmigt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
7. Sanierung und Erweiterung der Primarschule Lerchenfeld, Durchführung der Planung und Projektierung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 2’151’000 Franken für die Planung und Projektierung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 28. Februar 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 2’151’000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.007 (Bilanzkonto 14040.01.01)
1. für die Durchführung der Phase Planung und Projektierung für die Sanierung und die Erweiterung der Primarschule Lerchenfeld.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
8. Postulat P 18/2023 betreffend Veloabstellplätze für alle; Natalie Althaus (Grüne), Michelle Marbach (Grüne), Fraktion Grüne und SP-Fraktion vom 26. Oktober 2023; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
9. Postulat P 21/2023 betreffend Aktiv über die Einbürgerung informieren; Marianna Oesch Bartlome (SP), SP-Fraktion, Fraktion Grüne vom 15. Dezember 2023; Beantwortung
Das Postulat wird abgelehnt.
10. Interpellation I 11/2023 betreffend Umgebungsgestaltung beim Restaurant Freienhof frei nach dem Motto «lieber eine asphaltierte Hitzeinsel als eine blühende Stadtoase»; Fraktion Grüne und Thomas Hiltpold (Grüne) vom 16. November 2023; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
11. Fragestunde F 06/2024 betreffend Munimäritplatz zum X-ten; Matthias Zellweger (Parteilos) vom 29. Februar 2024; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 07/2024 betreffend tatsächliche Steuereinnahmen 2023; Marc Fritschi (Parteilos) vom 28. Februar 2024; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
13. Fragestunde F 08/2024 betreffend ESAF 2028; Nina Siegenthaler (SP), SP-Fraktion vom 18. März 2024; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet. 14. Fragestunde F 09/2024 betreffend geplante Steuersenkung; Martin Allemann (SP) vom 19. März 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 und 2 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 3 bis 14 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 6, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 litera a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).
Thun, 25. März 2024
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär
