Richterliches Verbot

  11.04.2024 Verbote

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von Fahrzeugen. Zudem ist es verboten, auf dem betreffenden Grundstück unbefugt Material zu deponieren.

Für Unfälle und Schäden, die infolge Missachtung des Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.

Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden für ihre Kinder, Pflegebefohlenen und Mündel verantwortlich und haftbar gemacht.

Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden, auf Antrag, mit Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Der Verbotsnehmer: Reena Risto


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