Veröffentlichung

  18.04.2024 Sigriswil, Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 25. März 2024 die Fondsverordnung Stipendienfonds der Gemeinde Sigriswil genehmigt hat. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden. Nach erfolgter Rechtskraft wird der Erlass ebenfalls auf der Gemeindewebsite publiziert.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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