Ordentliche Burgergemeindeversammlung
25.04.2024 Oberhofen, OberhofenMontag, 27. Mai 2024, 19.30 Uhr, im Rest. Rebleuten
Traktanden:
1. Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 24. November 2023; Genehmigung
2. Rechnungsablage 2023
a) Nachkredite; Kenntnisnahme
b) Jahresrechnung; Genehmigung
3. Wahlen
4. Verschiedenes
Die Anmeldung für das Losholz 2025 ist für Berechtigte bis spätestens 27. Mai unter info@ burgergemeinde-oberhofen.ch durchzuführen.
Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 24. November 2023 liegt bei der Burgerschreiberei vom 27. April bis 26. Mai öffentlich auf. Eine Anmeldung unter info@burgergemeinde-oberhofen.ch ist dafür erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.
Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.burgergemeindeoberhofen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Oberhofen, 19. April 2024
Der Burgerrat