Öffentliche Planauflage

  11.04.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Geringfügige Änderung des Zonenplans, Parzelle Nr. 822

Der Gemeinderat Heiligenschwendi bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. April bis 6. Mai, in der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist können gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi, bim Schuelhus 195a, 3625 Heiligenschwendi, schriftlich und begründet Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden.

Heiligenschwendi, 26. März 2024

Der Gemeinderat


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